Auslands-BAföG — wer ist für dich zuständig?
Bei Auslands-Studium ist nicht dein lokales Studierendenwerk zuständig, sondern ein länder-spezifisches in Deutschland. Hier ist die Übersicht.
Wähl dein Zielland
Wichtig wissen
- Antrag mind. 6 Monate vor Reisebeginn stellen.
- Auslands-BAföG ist großzügiger: Studiengebühren bis 5.600 €/Jahr, Reisekosten, Auslandskrankenversicherung, plus länder-spezifischer Auslandszuschlag.
- Eltern-Freibeträge gleich wie im Inland → viele Studierende bekommen Auslands-BAföG, die im Inland 0 € bekämen.
- Alle Belege beim deutschen Amt einreichen, nicht im Ausland.