Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Für Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher, Betriebswirt — bis zu 1.019 €/Monat Unterhalt + 50 % Zuschuss zu deinen Lehrgangsgebühren (max. 15.000 €).
Aufstiegs-BAföG ist nicht dasselbe wie BAföG für Studierende — eigenes Gesetz, eigene Antragsstelle, andere Förderung. Wir helfen dir trotzdem mit Quick-Check + Berechnung.
Wer bekommt es?
Wer eine Fortbildung macht, die auf einen öffentlich-rechtlich geregelten Abschluss vorbereitet (§ 2 AFBG): Meister, Techniker, Fachwirt, geprüfter Berufspädagoge, Erzieher, Betriebswirt, Operative Professional u. v. m. Auch Vollzeit-Umschulungen können förderfähig sein.
Wie viel?
- Maßnahmebeitrag: bis 15.000 € Lehrgangs- und Prüfungsgebühren — 50 % Zuschuss, 50 % zinsgünstiges KfW-Darlehen.
- Unterhaltsbeitrag (Vollzeit): bis 1.019 €/Monat, +235 € pro Kind, +235 € für Ehepartner — 100 % Zuschuss seit der Reform 2024.
- Erfolgsbonus: Wenn du deine Fortbildung bestehst, erlässt die KfW häufig 50 % des Maßnahme-Darlehens.
Schnell-Berechner
Wie geht's weiter?
- 1Antragsstelle finden: AFBG wird von einer landesspezifischen Stelle bewilligt — meist Bezirksregierung, Studentenwerk oder Stadtverwaltung. Übersicht: aufstiegs-bafoeg.de/zustaendige-stellen.
- 2Antrag online: auf aufstiegs-bafoeg.de kannst du den Antrag digital stellen.
- 3KfW-Darlehensvertrag: Wenn du den Maßnahme-Darlehensanteil annimmst, schließt du einen Vertrag mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ab — direkt online möglich.
- 4Erfolgsbonus sichern: Sobald du den Abschluss bestanden hast, beantrage den Darlehenserlass bei der KfW (50 % erlassen).